Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Leistungen der AWiAS Aviation Service GmbH

A.      Schulungen und Veranstaltungen

A1        kundenspezifisch an Standorten der AWiAS Aviation Services GmbH

A2       offen an Standorten der AWiAS Aviation Services GmbH

A3       inhouse bei Kunden

A4       Web-Seminare

A5       Webbased Trainings

B.      Beratungen

B1        Einzelberatungen / Audits / Fertigen/Anpassen von Sicherheitsprogrammen

B2       Service Packages (Jahresverträge)

C.      K9 – Hunde

C1        Ausbildung von Hundeführern mit eigenen Schutzhunden/Spürhunden

C2        Ausbildung von Ausbildern für Schutzhunde

C3        Erstellen von Prüfungsordnungen

C4       Korrektur / Umkonditionierung von Hunden

C5        Verkauf eigener Spürhunde

D.      Kontrollen

D1        Durchführung von Kontrollen mittels AWiAS Sprengstoff-Spurendetektor

D2       Durchführung von Kontrollen mittels Sprengstoff-Spürhunden

D3       Durchführung von Kontrollen – Fracht-/Postkontrolle, Bordvorräte/Flughafenlieferungen

D4       Durchführung von Kontrollen außerhalb Luftsicherheit mittels Spürhunden (z.B. Corona)

E.      Unterstützung bei der Personalbeschaffung: Anwerben und Vermitteln von Mitarbeiter/-innen

F.      Vermietung von Veranstaltungsräumen (mit oder ohne Technik)

Allgemeiner Teil

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der AWiAS Aviation Services GmbH, im Folgenden AWiAS, geschlossenen Verträge. Im Einzelfall zwischen der AWiAS und dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsschluss

1.        Die Basis für den Vertragsschluss ist ein verbindliches Angebot der AWiAS und eine rechtsverbindliche Annahme des/der Auftraggebers/-in, welches mit dem Angebot inhaltlich übereinstimmt. Beides bedarf der Schriftform.

2.        Bestellt der/die Auftraggeber/-in die Leistungen der AWiAS auf elektronischem Wege, wird AWiAS den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

3.        Sofern der/die Auftraggeber/-in das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von AWiAS gespeichert und auf Verlangen nebst den vorliegenden Vertragsbedingungen per E-Mail zugesandt.

4.       Sonstige Bestimmungen sind im spezifischen Teil für die jeweiligen Leistungen geregelt.

Vertragsgestaltung

1.        Für die Beziehung zwischen den Vertragsparteien ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.

2.        Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

3.        Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Leistungen

1.        AWiAS wird ihre Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend der anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen.

2.        Der Umfang der von der AWiAS zu erbringenden Leistung ist in dem dem/der potentiellen Auftraggeber/-in übermittelten Angebot beschrieben und gilt mit Erteilung des Auftrags als schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind möglich. Ergeben sich bei ordnungsgemäßer Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich durch die Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen nicht zumutbar ist, besteht ein Rücktrittsrecht. Der/die Auftraggeber/-in hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu zahlen.

3.        Unabhängig von der jeweils durchzuführenden Leistung schuldet AWiAS keinen Erfolg. Die vereinbarte Leistung umfasst lediglich die vertragsgemäße Bemühung um den Erfolg.

Zahlungsbedingungen

1.        Für alle Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.

2.        Soweit der Vertrag zwischen AWiAS und einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB zustande kommt handelt es sich bei allen Preisen um Nettopreise, zuzüglich der anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt es sich um Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.        Bei Leistungen, die über einen längeren Zeitraum als drei Monate erbracht werden, wird die Leistung monatlich abgerechnet. Andernfalls erfolgt die Abrechnung nach Erbringung der Leistung, es sei denn, vertraglich wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

4.       Mit Erhalt der Rechnung besteht ein fälliger Zahlungsanspruch seitens der AWiAS.

5.        Kostenvorschüsse können verlangt werden.

6.       Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungserhalt ein. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB mit neun Prozentpunkten bzw. für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB mit fünf Prozentpunkten über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen.

7.        Sonstige Zahlungsbedingungen sind im spezifischen Teil für die jeweiligen Leistungen geregelt.

Erfüllungsort

Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Ort, an dem die vertraglich geschuldete Leistung im Sinne des Angebots erfolgen soll.

Haftung

1.        AWiAS haftet für eigenes Handeln oder das ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung der Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht Abweichendes geregelt ist.

2.        AWiAS haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von Sachen (insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände), die in die Schulungsräume/ das Schulungsgelände eingebracht wurden, etwa durch Unfälle oder Diebstahl.

3.        Bei durch die AWiAS oder deren Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

4.       Die Haftungsgrenze liegt für Sachschäden bei 500.000 € sowie für Vermögensschaden bei 250.000 €.

5.        AWiAS übernimmt keine Garantie für das Bestehen einer Prüfung, die bessere Eignung innerhalb eines Bewerbungsverfahrens, den Erwerb oder Erhalt einer behördlichen Qualifikation oder ähnliches allein aufgrund der Teilnahme an einer Schulung/Veranstaltung.

6.       Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen AWiAS und dem/der Auftraggeber/-in herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Geschäftsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem/der Auftraggeber/-in stehen AWiAS auch gegenüber Dritten zu.

Rechte an bereitgestellten Unterlagen

Alle ausgegebenen Unterlagen sowie auf https://wbt-awias.com bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte hieran behält sich AWiAS vor. Sie werden exklusiv den Teilnehmenden an Schulungen/Veranstaltungen, Kooperationspartnern und Kunden zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen dürfen weder in Gänze noch auszugsweise ohne die schriftliche Genehmigung von AWiAS in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Dies gilt ebenso für den Fall der Unterrichtsgestaltung oder Übersetzung. Digitale Inhalte werden nur unter der Maßgabe zur Verfügung gestellt, dass keine Copyrightvermerke oder anderen Bezeichnungen entfernt und die Inhalte auf sonstige Weise bearbeitet oder verändert werden.

Jegliche Nutzung von Inhalten des Internetportals für den kommerziellen oder öffentlichen Gebrauch, insbesondere durch Aufnahme in fremde Internetangebote, z.B. mittels eines Hyperlinks in einem Frame, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung von AWiAS.

Geheimhaltung

1.        Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Durchführung eines Vertrages zugekommenen vertraulichen Informationen und Unterlagen der anderen Partei geheim zu halten und sie ausschließlich denjenigen Arbeitnehmern/-innen und Beauftragten weiterzuleiten, welche sie zum Zweck des Vertrages benötigen.

2.        Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, welche

– zum Zeitpunkt der Übergabe bereits nachweisbar im Besitz des/der Empfängers/-in waren,

– zum Zeitpunkt der Übergabe öffentlich zugänglich waren,

– nach der Übergabe ohne Verschulden des/der Empfängers/-in öffentlich zugänglich werden,

– der/die Empfänger/-in nach Vertragsunterzeichnung von einem Dritten erhalten hat, vorausgesetzt, dass diesem die Informationen auf legalem Weg zugekommen sind.

Rücktritt

Die Rücktrittserklärung muss in Schriftform und unter Angabe eines gesetzlichen Rücktrittsgrundes erfolgen. Sonstige Bedingungen sind im spezifischen Teil für die jeweiligen Leistungen geregelt.

Kündigung

Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Der/die Auftraggeber/-in hat eine angemessene Vergütung für die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erfolgten Leistungen zu zahlen sowie die ggf. bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten.

Widerrufsbelehrung

Die Vertragsparteien haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Der Widerruf ist mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) und unter Angabe der vereinbarten Leistung zu richten an AWiAS, Hermann-Blenk-Str. 18a, 38108 Braunschweig/ Fax: +49 (0)531 18053815/info@awias.com. Für die Wahrung der Widerrufsfrist genügt das Absenden der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind E-Learning-Angebote, sobald Zugriff auf die entsprechenden Inhalte gewährt wurde (digital, online).

Im Falle des Widerrufs sind alle bisherigen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei AWiAS eingegangen ist.

Der/die Teilnehmer/-in bzw. der/die Auftraggeber/-in kann der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ggf. ausdrücklich zustimmen und nimmt zur Kenntnis, dass sein/ihr Widerrufsrecht hierdurch mit Beginn der Ausführung des Vertrags erlischt. Gleiches gilt mit der Übermittlung von Informationen, die zur Ausführung der Leistung benötigt werden. Übersendet bzw. übermittelt der/die Auftraggeber/-in solche Informationen bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, ist dies als Zustimmung zur Ausführung anzusehen. Infolgedessen erlischt das Widerrufsrecht, sobald die AWiAS mit der Ausführung durch Verarbeitung der Daten begonnen hat.

Datenschutz

AWiAS verarbeitet und speichert zum Zweck der Vertragserfüllung die jeweils hierfür notwendigen Daten der Teilnehmenden und der Kontaktpersonen des/der Auftraggebers/-in im Rahmen der Datenschutzgesetze. Die Bereitstellung dieser Daten ist Voraussetzung für den Vertragsschluss. AWiAS speichert diese Daten ferner, um Teilnehmende bzw. den/die Auftraggeber/-in ggf. über künftige Seminare zu informieren (Werbezwecke). Rechtsgrundlage der Verarbeitung und Speicherung sind Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 lit. f DSGVO für Werbezwecke. Hierbei bestehen gemäß DSGVO gegenüber AWiAS ein Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Widerspruch (Art. 21) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 3, 4 UWG können Teilnehmende bzw. der/die Auftraggeber/-in der Verwendung für Werbezwecke jederzeit widersprechen, ohne dass andere Kosten als solche für die Übermittlung nach Basistarifen entstehen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim „Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen“.

Gerichtsstand

1.        Soweit der/die Auftraggeber/-in Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen oder Privatrechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Sitz der AWiAS.

2.        Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der/die Auftraggeber/-in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3.        Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen der AWiAS gegen den/die Auftraggeber/-in, soweit er/sie Nichtkaufmann ist, dessen/deren Wohnsitz als Gerichtsstand.

4.       An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt AWiAS nicht teil.

Spezifischer Teil

A1 Kundespezifisch an Standorten der AWiAS Aviation Services GmbH

A2 Offen an Standorten der AWiAS Aviation Services GmbH

A3 Inhouse bei Kunden

A4 Webseminare

C2 Ausbildung von Ausbildern für Schutz- und Spürhunde

Anmeldung

1.        Eine Anmeldung kann schriftlich per Fax, E-Mail oder online erfolgen.

2.        Wird die Anmeldung nicht innerhalb von vier Wochen von AWiAS abgelehnt, gilt sie als angenommen.

Schulungsinhalte

1.        Inhalt und Durchführung der Schulung/Veranstaltung richten sich nach dem jeweiligen Schulungsprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird. Bei Einzel- oder Inhouse-Schulungen/Veranstaltungen ist eine Abstimmung des Schulungsprogramms mit dem/der Auftraggeber/-in zur Berücksichtigung individueller Bedarfe möglich, sofern gesetzliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen.

2.        AWiAS ist berechtigt, Schulungsinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des/der Teilnehmers/in bzw. des/der Auftraggebers/-in abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern der vereinbarten jeweiligen Schulung berührt wird.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.        Führt AWiAS die vereinbarten Schulungen/Veranstaltungen im Betrieb des Auftraggebers durch, so stellt dieser angemessen ausgestattete Schulungsräume unentgeltlich zur Verfügung.

2.        Technische Voraussetzungen sowie zugehörige erforderliche Schulungs- und Darstellungsmittel, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung im Betrieb des/der Auftraggebers/-in nötig sind, wird dieser, soweit nichts anderes vereinbart, spätestens zu Beginn der Schulung/Veranstaltung auf eigene Rechnung funktionsfähig bereitstellen. AWiAS wird dem/der Auftraggeber/-in Art und Umfang der technischen Voraussetzungen rechtzeitig bekannt geben. AWiAS ist über das eigene Qualitätsmanagementsystem verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Ausrüstungen auf ihre Tauglichkeit zu prüfen.

3.        Der/die Auftraggeber/-in ist verpflichtet, seine/ihre an den Schulungen/Veranstaltungen teilnehmenden Mitarbeiter/-innen darauf hinzuweisen, die am Veranstaltungsort gültigen Sicherheitsbestimmungen bzw. die Hausordnung einzuhalten.

Voraussetzung für die Teilnahme

AWiAS ist berechtigt, von dem/der Teilnehmer/-in bzw. von dem/der Auftraggeber/-in, sofern erforderlich, einen amtlichen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass oder Führerschein) sowie die positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG zu verlangen. Können die jeweiligen Nachweise nicht erbracht werden, so ist AWiAS berechtigt, die betroffene Person von der Schulung/Veranstaltung auszuschließen.

Rücktritt

1.        Rücktritt des/der Auftraggebers/-in

Der/die Auftraggeber/-in kann bis zum Beginn der Schulung/Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn der Schulung/Veranstaltung, so kann AWiAS dem/der Auftraggeber/-in die bis dahin hierfür entstandenen Kosten für die Vorbereitung der Schulung/Veranstaltung in Rechnung stellen. Geht der Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor Schulungsbeginn bei AWiAS ein, so werden dem/der Auftraggeber/-in 50 % des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt, bis spätestens 7 Tage vor Schulungsbeginn 80 %. Geht der Rücktritt später ein oder nach Beginn einer Schulung/Veranstaltung, so ist die Vergütung in voller Höhe zu zahlen. Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

2.        Rücktritt von AWiAS

AWiAS behält sich den Rücktritt vom Vertrag aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. kurzfristiger Ausfall des/der Ausbilders/-in oder technischer Gründe) vor. Vor Ausübung dieses Rücktrittsrechts wird AWiAS versuchen, andere geeignete Mitarbeiter/-innen mit der Durchführung zu betrauen oder diese auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern die Möglichkeit dazu besteht und der/die Auftraggeber/-in einverstanden ist. Solche Veränderungen werden dem/der Auftraggeber/-in unverzüglich mitgeteilt. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden bzw. des/der Auftraggeber/-in, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Absage von Seminaren

AWiAS behält sich die Absage von Schulungen/Veranstaltungen aus Gründen vor, die sie nicht zu vertreten hat, z.B. Nichterreichen der Seminartyp-abhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des/der Dozent/-in. Bei einer Absage wird AWiAS versuchen, den/die Teilnehmer/-in auf einen anderen Seminar-/ Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern dieser/diese bzw. der/die Auftraggeber/-in einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Schulungs-/Veranstaltungsgebühren. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden bzw. des/der Auftraggeber/-in, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der AWiAS oder deren Erfüllungsgehilfen.

A5 Webbased Training

Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zu Stande, wenn der/die Auftraggeber/-in innerhalb seines/ihres Accounts Schulungen verbindlich bucht. Danach kann die jeweilige Schulung innerhalb des der Schulung zugrunde liegenden Gültigkeitszeitraums des Schulungsprogramms absolviert werden. Die Rechnungsstellung erfolgt automatisiert, sobald ein oder mehrere Schulungskontingente bestellt wurden. Der Zugang zur Schulung ist nach erfolgter Freigabe durch AWiAS gegeben.

Registrierung/Teilnahme

1.        Um auf den Schulungsbereich von AWiAS zugreifen zu können, muss sich der/die Nutzer/-in mit einem Nutzernamen und Passwort registrieren. Diese/-r trägt dafür Sorge, dass das Passwort nicht an Dritte gelangt und ist verantwortlich für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seines/ihres Login-Namens in Verbindung mit seinem/ihrem Passwort vorgenommen werden.

2.        Sollte dem/der Nutzer/-in eine missbräuchliche Benutzung der Registrierungsdaten bekannt werden, ist dies der AWiAS unverzüglich mitzuteilen und die Anmeldeinformationen zu ändern.

3.        Jede/-r registrierte Nutzer/-in kann die Registrierung jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist beenden, indem die AWiAS hierüber in Kenntnis gesetzt wird. AWiAS wird das Nutzerkonto sodann unverzüglich löschen.

4.       Die Registrierung ist für Unternehmen und Einzelkunden, die für Luftsicherheitsschulungen ein berechtigtes Interesse gegenüber AWiAS nachweisen können, möglich.

5.        Bei Luftsicherheitsschulungen ist die Voraussetzung für eine Registrierung als Unternehmen, dass der/die Vertreter/-in des Unternehmens, der/die das Unternehmen anmeldet, selbst Sicherheitsbeauftragte/-r, Stellvertreter oder eine andere berechtigte Person dieses behördlich zugelassenen Unternehmens im Sinne der Luftsicherheit ist. Die anmeldende Person gewährleistet, dass die Nutzungsbedingungen eingehalten werden und trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche von ihr zur Onlineschulung angemeldeten Einzelpersonen über eine gültige Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG zum Zeitpunkt der Durchführung des Webbased Trainings verfügen.

6.       Einzelpersonen, die sich zu Luftsicherheitsschulungen anmelden, gewährleisten ebenfalls, dass sie über eine aktuelle positive Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG verfügen, die zum Zeitpunkt der Schulung gültig ist, sowie, dass sie die Schulung nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB buchen. Die Schulung darf nur von der namentlich angemeldeten Person durchgeführt werden.

7.        Eine Hilfe oder sonstige Unterstützung Dritter oder die Zuhilfenahme anderer Informationsquellen ist untersagt und kann zur Aberkennung bzw. Versagung der Schulungsbescheinigung führen. AWiAS behält sich vor, bei begründetem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen ggf. den Zugang des Nutzers zu weiteren Schulungen zu sperren und/oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

Bereitstellung der Inhalte und Funktionen

1.        AWiAS behält sich jederzeit vor, Inhalte und Funktionen vollständig oder zum Teil zu ändern, zu beenden oder zu entfernen und/oder den Betrieb des Portals insgesamt einzustellen. AWiAS gewährleistet keine ununterbrochene Verfügbarkeit des Portals, wird sich aber darum bemühen, auftretende Störungen so schnell wie möglich zu beheben.

2.        Die auf https://wbt-awias.com verfügbaren eigenen Inhalte werden jeweils unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfaltsmaßstäbe erstellt. Die konkret angebotenen Schulungen sind auf https://wbt-awias.com aufgezählt.

3.        Luftsicherheitsschulungen bestehen aus mehreren Kapiteln und Fragenkatalogen, die behördlich zugelassen sind. Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung wird der autorisierten Person die Schulungsbescheinigung in pdf-Form erstellt und automatisch zugesendet.

B1 Einzelberatungen / Audits / Fertigen/Anpassen von Sicherheitsprogrammen

B2 Service Packages (Jahresverträge)

C3 Erstellung von Prüfungsordnungen

Auftraggeberpflichten

1.        Der/die Auftraggeber/-in hat AWiAS alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

2.        Der/die Auftraggeber/-in hat unaufgefordert auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.

3.        Durch die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte 1 und 2 entstandene Schäden oder Aufwendungen fallen in die Risikosphäre des/der Auftraggebers/-in, soweit nicht AWiAS ein Mitverschulden trifft.

Geheimhaltung

1.        AWiAS beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht. Sie trifft Vorsorge dafür, dass weder Handbücher, Sicherheitsprogramme, Gutachten noch sonstige Informationen und Unterlagen, die bei der Ausführung der Dienstleistung bekannt werden, und die sich auf den/die Auftraggeber/-in und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt genutzt oder weitergegeben werden.

2.        AWiAS kann von den schriftlichen Unterlagen, die ihr zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen für die eigenen Unterlagen machen.

3.        An den durch die erbrachten Dienstleistungen erzielten Erfolge behält sich AWiAS die Urheberrechte ausdrücklich vor.

4.       Mit Auftragserteilung ist der Umfang der Leistungen von AWiAS schriftlich festgelegt. Der/die Auftraggeber/-in darf das im Rahmen des Auftrags durch AWiAS erstellte Handbuch/Sicherheitsprogramm bzw. die von der AWiAS erbrachten Leistungen mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es bei Auftragserteilung vereinbart wurde.

Fristen

1.        Die Antragsfristen der AWiAS sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2.        Zur Leistungserbringung vereinbarte Fristen beginnen mit Vertragsabschluss. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart wurde oder Unterlagen des/der Auftraggebers/-in benötigt werden, beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Vorauszahlung bzw. der Unterlagen. Maßgeblich ist jeweils der spätere Zeitpunkt.

3.        Wird ein Liefertermin oder eine Lieferfrist überschritten, befindet sich die AWiAS nur in Verzug, wenn sie die Lieferverzögerung zu vertreten hat. Dies gilt sowohl für verbindliche als auch unverbindliche Termine und Fristen.

Rücktritt

Der/die Auftraggeber/-in kann vereinbarte Beratungstermine jederzeit ohne Angabe von Gründen absagen. Bereits entstandene Kosten werden dem/der Auftraggeber/-in in Rechnung gestellt.

Kündigung

Service Packages werden mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Der jeweilige Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

C1 Ausbildung von Hundeführern mit eigenen Schutzhunden/Spürhunden

C4 Korrektur / Umkonditionierung von Hunden

Auftragsbeginn

Voraussetzung für die Ausbildung/Korrektur/Umkonditionierung kundeneigener Hunde ist die körperliche und charakterliche Eignung des jeweiligen Tieres. Erst nach positiver Feststellung durch die AWiAS findet die jeweilige Ausbildung statt.

Pflichten der teilnehmenden Hundehalter

Der auszubildende Hund muss ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde steuerlich gemeldet sein, über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen und altersgerecht geimpft sein. Die Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

Der teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Bei anderen Erkrankungen ist AWiAS vorab zu informieren.

Haftung

1.        AWiAS haftet nicht bei Verletzungen, die sich der Hund während der Ausbildung unter der Aufsicht oder der Anwesenheit des Hundehalters/der Hundehalterin zuzieht. Hierzu zählen insbesondere und beispielsweise Magendrehung, Einklemmen/Verletzung von Pfote, Zehe oder Bein im Gitter, Aufnahme von Giftködern, Verschlucken von Spielzeug oder Teilen davon.

2.        Bei Anwesenheit des Hundehalters/der Hundehalterin trägt diese/r die alleinige Haftung für das Tier.

C5 Verkauf von Schutz-/Spürhunden

Vertragsgestaltung

Handelt es sich um den Verkauf bereits ausgebildeter Hunde, kann soweit erforderlich der/die Hundeführer/-in ebenso entsprechend ausgebildet werden. Ausgebildete Hunde werden vor ihrem Verkauf medizinisch untersucht. Die AWiAS wird jenes medizinische Attest offenlegen.

Haftung

Die Haftung für versteckte Krankheiten oder Gendefekte der verkauften Hunde ist ausgeschlossen. Hierbei ist auf das medizinische Attest zu verweisen. Dieses garantiert die Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung des Tieres, nicht jedoch den Fortbestand des bei Gefahrenübergang gegebenen Zustandes. Es bleibt zu beachten, dass Tiere naturgemäß einer ständigen Entwicklung unterliegen und mit individuellen Anlagen ausgestattet sind. Ferner haftet die AWiAS nicht für Schäden des Hundes aufgrund falscher Haltung nach Übereignung des Tieres.

Rückgabe/Tausch von erworbenen Hunden

Die Rückgabe oder ein Tausch erworbener Hunde, unabhängig, ob die Übergabe bereits erfolgt ist, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle tierärztlich bestätigte Krankheiten, deren Ausbruch/Ursprung auf die Zeit vor Abschluss des Kaufvertrages zurückzuführen ist.

D1 Durchführung von Kontrollen mittels AWiAS Sprengstoff-Spurendetektor

D2 Durchführung von Kontrollen mittels Sprengstoff-Spürhunden

D3 Durchführung von Kontrollen – Fracht-/Postkontrolle, Bordvorräte/Flughafenlieferungen

D4 Durchführung von Kontrollen außerhalb Luftsicherheit mittels Spürhunden

Vertragsinhalt

1.        Die AWiAS führt Kontrollen im Rahmen des jeweiligen Vertrages durch. Hierfür werden geprüfte und behördlich zugelassene Mitarbeiter/-innen oder Sprengstoff-Spürhundeteams eingesetzt, welche den Anforderungen der Verordnungen VO (EG) Nr. 300/2008 i.V.m. DVO (EU) 2015/1998 sowie den nationalen Vorgaben entsprechen.

2.        Die Kontrollen erfolgen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

3.        Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei den vertragsgegenständlichen Kontrollleistungen der AWiAS um Dienstleistungen handelt, so dass AWiAS nicht die Herbeiführung eines Erfolges schuldet.

4.       Die Pflicht zur Leistungserbringung wird zeitweise ausgesetzt, wenn diese aufgrund von Gründen, die von der AWiAS nicht beeinflussbar sind, oder Streiks unmöglich ist. Hierzu zählen insbesondere:

– kurzfristige Änderung der Zugangsvoraussetzungen für Kontrollkräfte, Hundeführer oder Hunde durch Behörden

– schwere Erkrankung oder Todesfall der eingesetzten Kontrollkräfte, Hundeführer oder Hunde

– Vergiftung oder Unfall beim Einsatz

– Verhinderung durch die Überprüfungsbehörde

Absage geplanter Einsätze

1.        Rücktritt des/der Auftraggebers/-in

Der/die Auftraggeber/-in kann bis zu 24 Stunden vor dem geplanten Einsatzbeginn den Auftrag kostenfrei stornieren. Erfolgt die Absage eines geplanten Einsatzes später, werden 50% des geplanten Einsatzes in Rechnung gestellt.

2.        Rücktritt von AWiAS

AWiAS behält sich den Rücktritt vom Vertrag aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. kurzfristiger Ausfall der Hunde oder des Hundeteams oder sonstige nicht von AWiAS zu vertretende Gründe) vor. Vor Ausübung dieses Rücktrittsrechts wird AWiAS versuchen, andere geeignete Mitarbeiter/-innen oder Hundeteams mit der Durchführung zu betrauen oder die Durchführung auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern die Möglichkeit dazu besteht und der/die Auftraggeber/-in einverstanden ist. Solche Veränderungen werden dem/der Auftraggeber/-in unverzüglich mitgeteilt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Kundenschutz

1.        AWiAS verpflichtet sich zum Kundenschutz. Sollte AWiAS beabsichtigen, außerhalb der vereinbarten Leistungen direkt oder über Dritte für Kunden von dem Auftraggeber, für die er Leistungen aufgrund des Vertrages oder Aufträge über vertragsgegenständliche Leistungen erbringt, tätig zu werden, so werden sich die Parteien unverzüglich abstimmen. Ohne Zustimmung des Auftraggebers ist es AWiAS untersagt, für Kunden des Auftraggebers, für die AWiAS aufgrund des Vertrages Leistungen erbringt, direkt oder über Dritte, Aufträge über vertragsgegenständliche Leistungen zu übernehmen.

2.        Der Kundenschutz endet drei Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und AWiAS sowie unabhängig von der Beendigung jener Zusammenarbeit drei Monate nachdem die Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Kunden beendet worden ist.

3.        Beide vertragschließenden Parteien sind sich darüber einig, dass Mitarbeiter/-innen und Kooperationspartner/-innen des anderen nicht abgeworben werden. Bei einer selbstständigen Bewerbung eines/einer Mitarbeiters/-in oder Kooperationspartner/-in während der Vertragslaufzeit ist diese abzulehnen und der/die jeweilige Partner/-in sofort in Kenntnis zu setzen. Bei Verstößen gegen diese Regelung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 zu bezahlen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.        Für Kontrollen im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers stellt dieser geeignete und durch die Luftsicherheitsbehörde genehmigte Flächen und technische Ausrüstung für die Kontrollmaßnahme kostenfrei zur Verfügung.

2.        Bei Einsatz eines Hundeführerteams ohne Zertifizierungsnachweis 11.2.3.2/11.2.3.3 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 stellt der/die Auftraggeber/-in entsprechend qualifiziertes Personal für die Statusvergabe zur Seite.

3.        Das Öffnen und Verschließen der zu kontrollierenden Packstücke i.V.m. dem Kontrollvorgang verbleibt beim Auftraggeber.

E Unterstützung bei der Personalbeschaffung: Anwerben und Vermitteln von Mitarbeiter/-innen

Mitwirkungspflichten

1.        Der/die Auftraggeber/-in hat AWiAS alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der/die Auftraggeber/-in hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.

2.        AWiAS übergibt dem Auftrag entsprechend qualifiziertes Personal. Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Qualifikation geht mit der Übergabe bzw. Vermittlung des Kontaktes an den/die Auftraggeber/-in über.

F Vermietung von Veranstaltungsräumen (mit oder ohne Technik)

Vertragsinhalt

Der Vertragsinhalt richtet sich nach der individuellen Absprache. Grundsätzlich bezieht sich das Mietverhältnis auf einen bestimmten Raum inkl. des in diesem vorhandenen Inventars. Das Stellen etwaig erforderlicher Technik oder weiteren Mobiliars ist möglich und wird sodann in den Vertrag einbezogen.

Sicherheitsbestimmungen bzw. Hausordnung

1.        Der/die Mieter/-in ist verpflichtet, seine Mitarbeiter/-innen bzw. Besucher/-innen darauf hinzuweisen, dass die vor Ort gültigen Sicherheitsbestimmungen sowie die Hausordnung einzuhalten sind.

2.        Der/die Mieter/-in hat dafür Sorge zu tragen, dass die maximal zugelassene Personenzahl des angemieteten Raumes nicht überschritten wird.

3.        Der/die Mieter/-in haftet dafür, dass vor, während und nach der Veranstaltung keine Störung öffentlicher Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist.

4.       Die für die Nutzung notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, etc. hat die/der Mietende auf ihre/seine Kosten zu beschaffen. Ihm/Ihr allein obliegt auch die Verpflichtung bezüglich GEMA-Gebühren o.ä. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen ist auf Verlangen nachzuweisen.

Haftung

Der Aufenthalt erfolgt für den/die Mieter/-in sowie seine Besucher/-innen auf eigene Gefahr. Die Haftung der AWiAS ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der/die Mieter/-in haftet ferner für Beschädigungen am Nutzungsgegenstand (Räumlichkeiten und Inventar oder bei Schlüsselverlust).

Werden Ressourcen des/der Mieters/-in genutzt, obliegt es diesem/dieser, geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung vorzunehmen. Die Haftung hierfür durch AWiAS ist ausdrücklich ausgeschlossen.

AWiAS Aviation Services GmbH

Hermann-Blenk-Str. 18a, 38108 Braunschweig

Sitz Braunschweig, HRB-Nr. 207481,

Geschäftsführerin: Frau Annette Wiedemann